Allgemeine Geschäftsbedingungen der Sifloor AG

1. Allgemeines

1.1 Diese Geschäftsbedingungen regeln das Verhältnis zwischen der Sifloor AG und ihren Kunden und gelten für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der Sifloor AG.

1.2 Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen und/oder Ergänzungen sowie Änderungen und Ergänzungen abgeschlossener Verträge und der auf diese anwendbaren Geschäftsbedingungen der Sifloor AG, bedürfen zwingend der schriftlichen Form um Gültigkeit zu erlangen und werden im Vertrag unter dem Punkt spezielle Bestimmungen aufgeführt.

2. Angebot und Vertragsabschluss

2.1 Angebote der Sifloor AG sind – insbesondere hinsichtlich der Preise, Mengen, Lieferfristen, Liefermöglichkeiten, verfügbaren Ressourcen und allfälligen Nebenleistungen – freibleibend.

2.2 Der Umfang der durch die Sifloor AG zu erbringenden Leistungen und zu liefernden Produkte wird allein durch die Auftragsbestätigung der Sifloor AG festgelegt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die speziellen Vertragsbedingungen der jeweiligen Produkte und Leistungen sind zwingender Bestandteil jeder Vereinbarung.

3. Lieferung

3.1 Mit Annahme der Ware und/oder der Unterzeichnung des Lieferscheines bestätigt der Kunde, dass die Ware vollständig und ohne ersichtliche Transportschäden geliefert wurde. Abweichungen im Lieferumfang sind unverzüglich dem Überbringer mitzuteilen. Bei Transportschäden ist die Annahme der defekten Ware zu verweigern. In jedem Fall muss die Sifloor AG unverzüglich schriftlich informiert werden.

3.2 Der Kunde verpflichtet sich, die durch die Sifloor AG gelieferte Ware auf deren Funktionstüchtigkeit zu überprüfen und allfällige Mängel innert 10 Tagen schriftlich zu avisieren. Bei nicht rechtzeitiger Anzeige erlischt der Gewährleistungsanspruch des Kunden, es sei denn, dass der Mangel bei Untersuchung und innerhalb der Frist nicht erkennbar war.

4. Preis

4.1 Massgebend sind die Preise gemäss entsprechender Preisliste oder des Vertrages zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Steuern.

4.2 Der Mehrwertsteuersatz wird immer den gesetzlichen Bestimmungen angepasst. Massgebend ist der bei der Lieferung gültige Satz.

4.3 Die Sifloor AG behält sich ausdrücklich das Recht vor, die Preise zu ändern und insbesondere bei Preisänderungen der Zulieferer dem Kunden die bis zum Zeitpunkt der Auslieferung entstandenen höheren Kosten weiter zu verrechnen.

5. Lieferfristen, Termine

5.1 Lieferfristen werden zwischen der Sifloor AG und dem Kunden abgesprochen und sind verbindlich. Auf Grund unvorhergesehener Umstände können Lieferverzögerungen aber nicht vollkommen ausgeschlossen werden. Voraussichtliche Lieferverzögerungen werden mit dem Kunden abgesprochen und frühzeitig angekündigt.

5.2 Auftragsänderungen können zur Aufhebung vereinbarter Fristen und Preise führen.

6. Haftung

Eine Haftung der Sifloor AG für Schäden des Kunden aus jeglichem Rechtsgrund – einschliesslich Verzug, Unmöglichkeit, Schlechterfüllung und ausservertraglicher (deliktischer) Haftung – ist ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde durch die Sifloor AG grobfahrlässig oder vorsätzlich verursacht.

7. Zahlung

7.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Zahlungen innert 30 Tagen netto ab Rechnungsstellung fällig.

7.2 Mit der 2. Zahlungserinnerung behält sich die Sifloor AG vor, die hergestellte Ware nur noch gegen Vorauszahlung auszuliefern.

7.3 Unberechtigte Skontoabzüge werden nachbelastet.

8. Warenretouren

Warenretouren können wir nur in einwandfreiem Zustand, originalverpackt franko Lager Sursee, unter vorheriger schriftlicher Mitteilung entgegennehmen. Für Laborprüfungen und zusätzliche Umtriebe werden 20% des Warenwertes in Abzug gebracht. Entsorgungskosten werden separat in Rechnung gestellt.

9. Eigentumsvorbehalt und Nutzungsrechte

9.1 Die gelieferten Kaufgegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises im Eigentum der Sifloor AG. Die Sifloor AG ist berechtigt, bis zu diesem Zeitpunkt den Eigentumsvorbehalt gemäss Art. 715 ZGB im Eigentumsvorbehaltsregister am jeweiligen Wohnsitz des Käufers einzutragen. Der Käufer gibt mit Kenntnisnahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sein Einverständnis im Sinne von Art. 4 der Verordnung des Bundesgerichts über die Eintragung der Eigentumsvorbehalte, dass die Sifloor AG den Eigentumsvorbehalt ohne Mitwirken des Kunden eintragen lassen kann.

9.2 Das Nutzungsrecht geht erst mit vollständiger Bezahlung des Kaufpreises auf den Kunden über.

10. Datenschutz

10.1 Alle schriftlichen wie mündlichen Informationen und Daten sind vertraulich. Keine Vertragspartei darf, ohne schriftliche Zustimmung der anderen Partei, Dritten Informationen zugänglich machen (die Offenlegung gegenüber Behörden und anderen autorisierten Dritten bleibt vorbehalten). Das Vorgenannte gilt für alle Informationen und Daten. Beide Parteien verpflichten sich, von der anderen Partei erhaltene Informationen ausschliesslich zum Zwecke der Erbringung oder Entgegennahme von Leistungen im Rahmen dieses Vertrags oder jedes anderen Vertrages zwischen den Parteien zu verwenden.

11. Schlussbestimmungen

11.1 Diese Bedingungen bleiben im Zweifel auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner oder mehrerer Bestimmungen in ihren übrigen Teilen verbindlich. Sollten Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so soll an deren Stelle eine Bestimmung treten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.

11.2 Bei Widersprüchen zwischen dem Vertrag, den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der Auftragsbestätigung und der Offerte gilt in erster Linie die Auftragsbestätigung, in zweiter Linie der Vertrag, in dritter Linie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und in letzter Linie die Offerte.

11.3 Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen ist der Sitz der Sifloor AG.

12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

12.1 Auf sämtliche unter der Gültigkeit der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossenen Verträge ist ausschliesslich schweizerisches Recht unter Ausschluss der international privatrechtlichen Kollisionsnormen anwendbar.

12.2 Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder den in ihrer Abwicklung geschlossenen Einzelgeschäften ist der Sitz der Sifloor AG.

13. Stand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Sursee, Oktober 2016